Nachprüfung in NRW: Voraussetzungen, Termine, Vorbereitung
Wer in NRW nicht versetzt wird, bekommt unter bestimmten Bedingungen eine zweite Chance: die Nachprüfung am Ende der Sommerferien. Hier steht, wer sie machen darf, wie sie abläuft und wie Sie die Ferien sinnvoll aufteilen.
Kurz gesagt
- Eine Nachprüfung ist ab Klasse 7 möglich, wenn die Verbesserung eines einzigen Faches von 5 auf 4 für die Versetzung reichen würde.
- Sie findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien statt, 2027 also etwa zwischen dem 25. und dem 31. August.
- Geprüft wird mündlich und in Fächern mit Klassenarbeiten auch schriftlich, über den Stoff des letzten Halbjahres.
- Den Anmeldeschluss nennt die Schule im Schreiben, das mit dem Zeugnis kommt. Lesen Sie es am Zeugnistag.
Wer eine Nachprüfung machen darf
Die Nachprüfung in der Sekundarstufe I regelt § 23 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-S I). Sie steht Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 offen, die nicht versetzt worden sind. Die Schulleitung lässt sie zu, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Die Versetzung wäre erreicht, wenn sich die Note in einem einzigen Fach von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ verbessert. An Gesamtschulen und integrierten Sekundarschulen gehen die Kinder ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über; dort wird die Nachprüfung erst am Ende von Klasse 9 und für Abschlüsse wichtig.
Ein Beispiel: An einer Realschule hat ein Kind in Mathematik eine 5 und in Deutsch, Englisch und dem Wahlpflichtfach keine Note, die mindestens „befriedigend“ ist und die 5 ausgleichen könnte. Mit einer 4 in Mathematik wäre es versetzt. Dann ist eine Nachprüfung in Mathematik möglich. Hat es dagegen zwei Fünfen, die beide verbessert werden müssten, reicht eine Nachprüfung nicht, und sie wird nicht zugelassen.
- Würden mehrere Fächer in Frage kommen, wählt Ihr Kind eines aus.
- Eine 6 (ungenügend) lässt sich nicht nachprüfen, denn die Prüfung kann die Note nur um eine Stufe verbessern.
- Welche Regeln für den Ausgleich gelten, hängt von der Schulform ab. Eine Übersicht steht im Artikel Blauer Brief.
Wann die Nachprüfung stattfindet
Die Nachprüfung findet „in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres“ statt, also am Ende der Sommerferien. 2027 dauern die Sommerferien in NRW von Montag, 19. Juli, bis Dienstag, 31. August; der Unterricht beginnt am Mittwoch, 1. September. Die genauen Tage der Nachprüfung legt die Schule fest.
Die Anmeldung
Eine landesweite Frist gibt es nicht. Mit dem Zeugnis bekommen Sie schriftlich mitgeteilt, in welchem Fach oder welchen Fächern eine Nachprüfung zur Versetzung führen würde, und bis wann Sie Ihr Kind anmelden müssen. Vor den Sommerferien muss die Schule Ihnen außerdem ein Beratungsgespräch anbieten. Nehmen Sie es an: Dort erfahren Sie, welcher Stoff drankommt.
Wie die Nachprüfung abläuft
| Prüfungsteile | Immer mündlich. In Fächern mit Klassenarbeiten zusätzlich schriftlich, wo es passt auch praktisch. |
|---|---|
| Dauer | Der schriftliche Teil dauert so lange wie eine Klassenarbeit, der mündliche in der Regel höchstens 15 Minuten. |
| Stoff | Der Unterricht des letzten Halbjahres, in dem das Fach unterrichtet wurde. |
| Prüfende | Ein Ausschuss aus Schulleitung (Vorsitz), der bisherigen Fachlehrkraft und einer weiteren Lehrkraft, die Protokoll führt. |
| Bestanden | Ihr Kind ist versetzt und bekommt ein neues Zeugnis mit der um eine Stufe besseren Note, datiert auf den Prüfungstag. |
| Nicht bestanden | Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung; Ihr Kind wiederholt die Klasse. |
| Krank am Prüfungstag | Nur mit ärztlichem Attest. Wer aus Gründen fehlt, die er selbst zu vertreten hat, gilt als nicht bestanden. |
Vorbereitung: sechs Wochen Sommerferien planen
Sechs Wochen klingen nach viel Zeit. Sie vergehen aber schnell, und eine Nachprüfung lässt sich nicht in der letzten Ferienwoche nachholen. Gleichzeitig braucht Ihr Kind nach einem anstrengenden Schuljahr auch Erholung. Ein Plan, der beides zulässt:
Vor den Ferien
Beratungsgespräch wahrnehmen und die Themen des letzten Halbjahres aufschreiben lassen. Hefte, Arbeitsblätter und alte Klassenarbeiten einsammeln. Fristgerecht anmelden.
Woche 119.–25.07.
Pause. Wirklich frei, ohne schlechtes Gewissen.
Woche 226.07.–01.08.
Bestandsaufnahme: alte Klassenarbeiten noch einmal rechnen oder schreiben. Eine Liste: Was sitzt, was fehlt, was fehlt ganz?
Woche 3 bis 502.–22.08.
Vier bis fünf Tage pro Woche je 60 bis 90 Minuten, am besten vormittags. Ein Thema nach dem anderen, von den Grundlagen zum Prüfungsstoff. Jede Woche einen freien Tag.
Woche 623.–29.08.
Probeprüfung unter echten Bedingungen: schriftlich so lange wie eine Klassenarbeit, danach 15 Minuten mündlich erklären. Lücken daraus gezielt schließen.
Prüfungstag
Am Abend vorher nichts Neues mehr. Ausschlafen, frühstücken, rechtzeitig da sein.
Liegt die Prüfung Ihres Kindes schon früh in der letzten Ferienwoche, rückt die Probeprüfung in Woche 5. Fragen Sie deshalb beim Beratungsgespräch nach dem Termin, sobald er feststeht.
Die mündliche Prüfung üben
Viele Kinder haben vor dem mündlichen Teil mehr Respekt als vor dem schriftlichen. Dabei lässt er sich gut zu Hause üben, auch wenn Sie den Stoff selbst nicht beherrschen:
- Lassen Sie sich erklären: „Wie rechnet man das?“, „Was bedeutet das Wort?“, „Warum ist das so?“ Wer erklären kann, hat verstanden.
- Üben Sie, laut zu denken. In der mündlichen Prüfung zählt auch der Weg, nicht nur das Ergebnis.
- Spielen Sie die Situation einmal mit Stoppuhr durch, gern mit einem zweiten Erwachsenen am Tisch.
- Üben Sie den Satz für den Notfall: „Das weiß ich gerade nicht, aber ich kann Ihnen zeigen, wie ich anfangen würde.“
Abschlüsse und Oberstufe
Neben der Nachprüfung zur Versetzung gibt es zwei weitere Fälle:
- Nachprüfung für einen Abschluss oder eine Berechtigung (§ 44 APO-S I). Sie ist möglich, wenn eine Verbesserung von 5 auf 4 in einem Fach den Abschluss sichern würde. An Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen kann auch die Verbesserung um eine Notenstufe für eine Berechtigung genügen, etwa für die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. In den Fächern der ZP10, also Deutsch, Englisch und Mathematik, gibt es keine Nachprüfung, ebenso wenig in einem Fach, das schon zum Ausgleich dient.
- Gymnasiale Oberstufe (§ 10 APO-GOSt). Hier gibt es die Nachprüfung vor allem für die Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase, wenn die Verbesserung eines mangelhaften Faches um eine Notenstufe reicht, und nicht, wenn die Einführungsphase schon wiederholt wurde. Am Ende der Einführungsphase ist sie außerdem zum nachträglichen Erwerb eines Abschlusses möglich. Die mündliche Prüfung dauert 15 bis 20 Minuten, in Klausurfächern kommt eine schriftliche Prüfung dazu. Im Abitur selbst gibt es keine Nachprüfung.
Wenn es nicht klappt
Wird die Nachprüfung nicht bestanden, wiederholt Ihr Kind die Klasse. Das ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang: Der Stoff ist vertraut, und mit einem Jahr Vorlauf lassen sich Lücken gründlich schließen. Ein zweites Mal dieselbe Klasse zu wiederholen, ist in der Regel nicht erlaubt. Umso wichtiger ist es, im Wiederholungsjahr früh anzufangen und nicht erst auf den nächsten Blauen Brief zu warten.
Für die ZP10-Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik gelten eigene Regeln; mehr dazu im Artikel ZP10 2027 in NRW. Alle Ferientermine bis 2029 finden Sie auf der Seite Ferien und Prüfungstermine NRW.
Wie wir helfen können
In den Sommerferien bieten wir bei Bedarf Kurse zur Wiederholung und zur Vorbereitung auf die Nachprüfung an, mit dem Stoff aus der Schule. Rufen Sie an, sobald sich die Nachprüfung abzeichnet, spätestens direkt nach dem Zeugnistag; dann klären wir, welches Fach, welcher Stoff und welche Zeiten passen.
Quellen
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), §§ 23, 24 und 44 mit Verwaltungsvorschriften (Stand 29.01.2026) (öffnet in einem neuen Tab)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt), § 10 (Stand 02.04.2025) (öffnet in einem neuen Tab)
- Schulgesetz NRW, § 50 (Stand 01.08.2026) (öffnet in einem neuen Tab)
- Ferienordnung NRW (BASS 12-65 Nr. 1), RdErl. vom 19.05.2022, zuletzt geändert 14.10.2024 (öffnet in einem neuen Tab), Sommerferien 2027
Regeln und Termine prüfen wir an den amtlichen Quellen oben; verbindlich sind die aktuellen Rechtstexte und die Angaben Ihrer Schule. Beim Entwurf nutzen wir digitale Werkzeuge. Haben Sie einen Fehler gefunden? Sagen Sie uns gern Bescheid.
Anrufen oder schreiben.
Am Telefon klären wir gemeinsam, welche Klasse, welche Fächer und welcher Rhythmus für Ihr Kind passen. Sie erreichen Pelin Dal-Yilmaz.
0177 1563765
Schülerkreis Haspe